Neue gesetzliche Rahmenbedingungen

Der Bundesrat hat entschieden, den neuen Verfassungsartikel Pflege in zwei Etappen umzusetzen.

Zur Umsetzung der ersten Etappe wurden die Massnahmen des indirekten Gegenvorschlags der Abstimmungsvorlage übernommen. Am 25. Mai 2022 hat der Bundesrat in einer ersten Etappe zur Umsetzung der neuen Verfassungsvorgaben die Botschaft zum Bundesgesetz über die die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Pflegeausbildungsförderungsgesetz) verabschiedet. Dieses Bundesgesetz wurde am 16. Dezember 2022 von den eidgenössischen Räten definitiv beschlossen. Durch die neuen Gesetzesbestimmungen werden zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, um dem Fachkräftemangel durch eine Stärkung der Ausbildung entgegenzuwirken. Diese Ausbildungsoffensive sieht vor, dass die Kantone:

  • Beiträge an die Betriebe für die Kosten der praktischen Ausbildung von Pflegenden Höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) zahlen;
  • Beiträge an die HF für die Erhöhung der Anzahl Ausbildungsplätze zahlen;
  • Beiträge an Absolvierende einer Pflegeausbildung (HF und FH) zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zahlen.

Im Übrigen wird es Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern dank einer Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes künftig möglich sein, Leistungen eigenständig (d.h. ohne ärztliche Verordnung) abzurechnen.

In einer zweiten Etappe sollen auch die Arbeitsbedingungen der Pflegefachkräfte mit einem neuen Bundesgesetz über anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen verbessert werden.

Kernstück der 2. Etappe ist der Erlass eines neuen Bundesgesetzes - Bundesgesetz über anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen in der Pflege (APG) – mit dem anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen erreicht werden sollen (vgl. Infografik unten).

Des Weiteren sind auch Massnahmen zur Verbesserung der Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung und des kompetenzgerechten Einsatzes von Pflegefachpersonen sowie das Etablieren eines Monitorings Pflege durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur regelmässigen und langfristigen Überprüfung der Wirkung der getroffenen Massnahmen und zum systematischen und objektiven Erheben vergleichbarer Daten geplant. Es wird damit gerechnet, dass der Bundesrat die Botschaft zur Umsetzung der zweiten Etappe im Frühjahr 2024 verabschiedet. Mit einem Inkrafttreten der Massnahmen ist ca. im Jahr 2027 zu rechnen.

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